30.04.2014 - FKG-Schüler wissen nun, wie teuer Nacktbilder sind ...
Göttingen. Mit blauem Auge davongekommen ist ein 22 Jahre alter Göttinger, der Nacktfotos seiner früheren Freundin über den Internet-Nachrichtendienst Whatsapp verbreitet hat. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (Paragraf 201a Strafgesetzbuch) angeklagt. Weil er aber schon vorab einen Vergleich mit der geschädigten jungen Frau geschlossen hatte, rang sich das Gericht zu einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld und gegen Zahlung einer Geldauflage durch.
Seine Tat begründete der Auszubildende vor dem Amtsrichter so: Er sei mit seiner früheren Freundin in Urlaub gewesen. Eine Woche später habe sie ihn betrogen. Da sei er beim Bier mit Freunden auf die Idee gekommen, die Fotos von ihr zu verbreiten. Tatsächlich gingen dann zwei Schnappschüsse, die er von ihr beim Ankleiden gemacht hatte und die sie nur im Slip zeigten, an seinen Adressatenkreis bei Whatsapp, wo die pikanten Fotos im Internet gleich weiterverbreitet wurden.
Die Freundin hatte danach nicht nur endgültig Schluss gemacht, sondern auch eine Anwältin eingeschaltet. Die handelte einen Vergleich über 1200 Euro Schmerzensgeld zuzüglich 958 Euro Rechtsverfolgungskosten heraus. Das empfand der Amtsrichter als viel zu wenig. Er habe die Kollegen Zivilrichter gefragt, und keiner habe eine Summe unterhalb 5000 Euro für den Fall einer Klage genannt.
Deshalb war das Gericht zwar zu einer Einstellung bereit, jedoch nur gegen Geldauflage, die dem Opfer als zusätzliches Schmerzensgeld zukommen soll. Weitere 900 Euro muss er zahlen, dann erst wird der Fall für den 22-Jährigen eingestellt.
„So, meine jungen Herren“, erklärte der Amtsrichter außerhalb der Verhandlung der zehnten Klasse des Felix-Klein-Gymnasiums, die dem Prozess zuhörte, „Jetzt wissen Sie, was es bedeutet, Fotos von der Ex ins Netz zu stellen. Es wird schweineteuer. Die sind die nächsten hundert Jahre drin, und keiner kriegt sie wieder raus.“